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Ehescheidung

Gibt es eine OnlineEhescheidung? Die Antwort lautet nein, aber …

… in der Tat ist es heute so, dass Personen, welche sich scheiden lassen wollen, nahezu das gesamte Scheidungsverfahren von zu Hause aus abwickeln können.

Folgender Ablauf gestaltet sich in unserer Kanzlei:

  • Sie laden sich das Formular „Ehescheidung“ von dieser Seite herunter, füllen es soweit wie möglich aus und senden es uns zu.
  • Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung unsererseits, wobei Ihnen mitgeteilt wird, welche (weiteren) Unterlagen bzw. Angaben (noch) gebraucht werden sowie eine Vollmacht übersandt wird, welche Sie unterschrieben hierher zurücksenden.
  • Auch über die entstehenden Kosten werden Sie sodann informiert.
  • Sollten Sie auf die Inanspruchnahme der Verfahrenskostenhilfe angewiesen sein, wird auch dieser Antrag übersandt und gemeinsam bearbeitet bzw. vervollständigt werden.
  • Sodann wird der Ehescheidungsantrag (und etwaige Folgeanträge) vor dem jeweils zuständigen Familiengericht eingereicht und begleitet werden. Hierbei gibt es keine Beschränkungen, da Rechtsanwalt Riemer bundesweit auftreten darf.
  • Zum Scheidungstermin müssen sodann (zumeist erstmalig) beide Ehegatten und im Mindestmaß Rechtsanwalt Riemer vor Gericht erscheinen. Bei einvernehmlichen Ehescheidungen, bei welchen also keine weiteren rechtlichen Probleme mehr zu klären sind, handelt es sich hierbei zumeist um einen Termin im Bereich von wenigen Minuten.

Eine Scheidung lässt sich demnach in vielen Fällen zu großen Teilen „online“ vorbereiten, so dass keine Fahrten zum Anwalt, zu Behörden und Ähnliches erforderlich sind.

Häufig auftretende Fragen:

  • Reicht ein Anwalt aus und können die Kosten hierfür geteilt werden?
    Antwort: Grundsätzlich ist ein Anwalt ausreichend (bei einvernehmlichen Ehescheidungen oft praktiziert) und dessen Kosten können von den Ehegatten intern durchaus geteilt werden.
  • Kann der Versorgungsausgleich auch unterbleiben?
    Antwort: In manchen Fällen (kurze Ehedauer) kann der Versorgungsausgleich auch unterbleiben, in anderen Fällen wird dieser gegebenenfalls vom Ehescheidungsverfahren abgetrennt und hierüber separat entschieden.
  • Kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen?
    Antwort: Unter bestimmten, jedoch selten vorliegenden, Umständen ist eine solche Scheidung möglich. Besprechen Sie dies mit uns.