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Verkehrsunfall

Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, gibt es in der Regel nur zwei Gründe, weshalb Sie auf die Seite eines Rechtsanwaltes schauen.

  1. Sie haben den Unfall verursacht / verschuldet. Neben der hierbei etwaig auftretende Frage zum Ersatz Ihres Schadens sei zugleich auf die Informationen des Rechtsanwaltes Riemer unter dem Reiter „Straf- und Bußgeldverfahren“ verwiesen.
  2. Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und begehren nunmehr Ihre Schäden (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) ersetzt.

Insbesondere im zweiten Fall gibt es keine Gründe, dass Sie sich nicht auch Unterstützung holen und Rechtsanwalt Riemer mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen.

Entgegen den oft geäußerten Meinungen (Anwälte verzögern die Angelegenheiten nur, die Haftpflichtversicherer würden gerne zahlen und können (wegen der eingeschalteten Anwälte) aber nicht) kann ein Anwalt Ihre Interessen unabhängig, vollständig und fachlich vertreten.

Es ist meistens nicht damit „erledigt“ Ihnen den Schaden am Fahrzeug „netto“ zu bezahlen und darauf zu verweisen, dass aufgrund des Fahrzeugalters bereits „Gewinn“ gemacht wurde.

Es ist vielmehr zu klären,

  • ob eine gutachterliche Stellungnahme zum Fahrzeugschaden eingeholt werden muss bzw. sollte.
  • ob das Fahrzeug wieder Instand gesetzt werden kann oder andere Möglichkeiten des Schadensersatzes genutzt werden müssen.
  • ob und wie lange Ihnen hierbei ein Ersatzwagen zusteht.
  • ob und in welcher Höhe andernfalls Nutzungsausfall zu leisten ist.
  • ob Schmerzensgeldansprüche und wenn in welcher Höhe bestehen.
  • ob weitere Schadensersatzansprüche (Kleidung, Brille etc.) bestehen.
  • ob Ihnen Verdienstausfall zusteht.
  • ob und auf welchem Wege Abschleppkosten zu ersetzen sind.
  • ob ihnen die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwaltes Riemer erstattet werden usw.

Bei einem unverschuldeten Unfall sind Ihnen in der Regel eben auch die zuletzt genannten Kosten der Beauftragung des Rechtsanwaltes Riemer als Schaden zu ersetzen, so dass kein Grund besteht, auf einen eigenen Anwalt zu verzichten.

Ablauf in unserer Kanzlei:

  • Laden sich das Formular „Verkehrsunfall“ von dieser Seite herunter, füllen es soweit wie möglich aus und senden es uns zu.
  • Es wird Ihnen erklärt, welche Kosten für die Vertretung entstehen, wobei eben geprüft wird, ob der gegnerische Haftpflichtversicherer hierfür aufkommen muss. Zugleich wird, bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung, geklärt, ob diese (ergänzend) für die Kosten eintritt.
  • Sodann werden die Ihrerseits begehrten Ansprüche beim gegnerischen Haftpflichtversicherer, Fahrer etc. geltend gemacht und bei Bedarf auch eingeklagt.
  • Eine bundesweite Vertretung durch Rechtsanwalt Riemer ist hierbei möglich, so dass der Ort des Unfall unerheblich ist.