Sie erreichen uns unter
034903 / 189 433

Straf- und Bußgeldverfahren

Gibt es eine OnlineStrafverteidigung? Die Antwort lautet nein, aber …

… gerade bei Straf- oder Bußgeldangelegenheiten möchte der Beschuldigte schnellstmöglich wissen, „woran“ er ist, ob mit einer Strafverfolgung und etwaig mit einer Bestrafung zu rechen ist.

Folgende Grundregel(n) gelten daher:

  • Werden Sie „auf frischer Tat ertappt“, erklären Sie sich nur zu den Personalien, unterlassen Sie jedwede Äußerung zur Tat selbst. oder
  • Erhalten Sie eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei oder die Aufforderung, sich schriftlich zum Vorwurf oder Ihrer Stellung als Beschuldigter zu äußern, gilt – tun Sie das nicht.
  • Laden sich das Formular „Strafrecht / Bußgeld“ von dieser Seite herunter, füllen es soweit wie möglich aus und senden es uns zu.
  • Sodann spricht Rechtsanwalt Riemer das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Warum ist das so?

Die Erfahrung zeigt, dass Sie sich in den allermeisten Fällen nur selbst schaden und oftmals Äußerungen bzw. Erklärungen abgeben, welche im späteren Straf- oder Bußgeldverfahren nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Der Ablauf in unserer Kanzlei (Strafverfahren):

  • Es wird mit Ihnen geklärt, welche Kosten für die Strafverteidigung entstehen. Entgegen einer verbreiteten Ansicht, es könne Prozeßkostenhilfe gewährt werden, ist dem nicht so. Geprüft werden musse jedoch, ob Ihnen Rechtsanwalt Riemer als Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann bzw. muss.
  • Sodann wird in die Strafakte Einsicht genommen, um zu ergründen, welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird bzw. gemacht werden kann. Diese Einsicht erhalten in der Regel nur Rechtsanwälte.
  • Der Inhalt der Akte wird mit Ihnen besprochen und erst jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, das weitere Vorgehen (Abgeben einer Einlassung bzw. eines Geständnisses, weiteres Schweigen, Beantragen weiterer Ermittlungen etc.) zu planen.

Der Ablauf in unserer Kanzlei (Bußgeldverfahren):

  • Es wird Ihnen erklärt, welche Kosten für die Vertretung im Bußgeldverfahren entstehen. Zugleich wird, bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung, geklärt, ob diese für die Kosten eintritt.
  • Sodann wird in die Bußgeldakte Einsicht genommen, um zu ergründen, welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird bzw. gemacht werden kann. Diese Einsicht erhalten in der Regel nur Rechtsanwälte.
  • Der Inhalt der Akte wird mit Ihnen besprochen und erst jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, das weitere Vorgehen (Abgeben einer Einlassung, Beantragen weiterer Ermittlungen (bspw. Geschwindigkeitsgutachten)) zu planen.