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Opferschutz / Nebenklage

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Dann nutzen Sie die Ihnen zustehenden Möglichkeiten.

Beauftragen Sie Rechtsanwalt Riemer mit der Prüfung Ihrer Angelegenheit, um zu ermitteln,

  • ob Ihnen beispielsweise Schmerzensgeldansprüche gegen den oder die Täter zustehen.
  • wie solche Ansprüche bestmöglich geltend gemacht werden können.
  • ob erreicht werden kann bzw. muss, dass der oder die Täter keinen weiteren Kontakt zu Ihnen erhält.
  • ob dem gegen den oder die Täter geführten Strafverfahren beigetreten werden kann oder sollte, bspw. im Rahmen einer Nebenklage.

Neben der Verarbeitung des Erlebten, sollten diese Fragen eine „Rolle spielen“, da andernfalls die Gefahr besteht, dass Ihre Opferrechte zu „kurz“ kommen.

Ohne aktives eigenes Handeln, besteht die Gefahr, dass Sie „nur“ Zeuge in einem Strafverfahren sein werden, welches sich mit Ihren Belangen nur am Rande auseinandersetzt. Im „besten“ Falle bekommen sie nicht einmal mit, welche Bestrafung des oder der Täter überhaupt erfolgte.

Ablauf in unserer Kanzlei:

  • Laden sich das Formular „Nebenklage Opferschutz“ von dieser Seite herunter, füllen es soweit wie möglich aus und senden es uns zu.
  • Es wird Ihnen erklärt, welche Kosten für die Vertretung entstehen, wobei auch geprüft wird, ob diese Kosten im Strafverfahren gegen den oder die Täter eingefordert werden können oder die Gewährung von Prozeßkostenhilfe in Betracht kommt. Zugleich wird, bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung, geklärt, ob diese (ergänzend) für die Kosten eintritt.
  • Sodann werden die Ihrerseits begehrten Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht.
  • Eine bundesweite Vertretung durch Rechtsanwalt Riemer ist hierbei möglich, so dass der Ort des Geschehens / der Straftat unerheblich ist.